Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.

Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.

Nicht jedes Gewerbe ist gleichzeitig Handelsgewerbe.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »